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DFB-Mitteilung zu Spielfeldmarkierungen



Auszug aus: "Amtliche Mitteilungen des DFB 11/1982":

"Gefahren durch Spielfeldmarkierungen auf Fußballplätzen"

In jüngster Zeit sind einige Unfälle mit "gelöschtem" Kalk bekannt geworden, bei denen Sehschädigungen die Folge waren - in einem Fall allerdings bei mutwilliger Verwendung dieses Materials.

Während allgemein bekannt ist, daß ungelöschter Kalk bzw. Brandkalk (CaO) nicht verwendet werden darf, ist es dem Laien allerdings nicht verständlich, daß bei Verwendung des in der Literatur erwähnten "gelöschten" Kalks bzw. des Calcium-Hydroxyds (CaOH
2) von diesem Material Gefahren ausgehen könnten. Dieser ungelöschte Kalk setzt sich jedoch unter Einwirkung von Spurenfeuchtigkeit und Luftkohlensäure unterschiedlich stark zu Calcium-Carbonat um. Wenn diese Umsetzung nicht voll abgeschlossen ist, wirkt der mit Wasser reagierende gelöschte Kalk (als wässrige alkalische Lösung) stark ätzend. Gefährdet sind die Schleimhäute der Sporttreibenden, insbesondere im Augenbereich.

Es wird daher empfohlen, zur Markierung bzw. Linierung von Fußballspielfeldern nur vollständig "abgebundenen" Kalk, also Calcium-Carbonat bzw. gemahlenen Kalkstein (Kreide) zu verwenden. Grundsätzlich sollten ohnehin nur geringe Ausstreumengen verwendet werden.




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